Ein hochwertiger Zahnersatz war schon immer sein Geld wert, aber er wird leider meistens nicht vollständig von den Kassen übernommen. Damit Sie es sich leisten können, den Menschen selbstbewusst mit einem Lächeln entgegenzutreten, haben wir einige Tipps zusammengestellt.
Bonusregelung
So bekommen Sie Ihren Maximalzuschuss für Zahnersatz: Der Gesetzgeber honoriert Vorsorgemaßnahmen und stärkt die Eigenverantwortung jedes Einzelnen durch ein Bonussystem. Wenn sich der Versicherte nachweislich in den letzten fünf Kalenderjahren vor Behandlungsbeginn mindestens einmal im Jahr – bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einmal im Halbjahr – zahnärztlich untersuchen ließ, erhöht sich der Zuschuss um 20 %. Wenn der Versicherte nachweislich zehn Kalenderjahre regelmäßig beim Zahnarzt zu Kontrolluntersuchungen war, erhöht sich der Festzuschuss nochmals um 10%.
Als Service händigen wir Ihnen auf Wunsch kostenfrei ein Bonusheft aus, sodass Sie jederzeit informiert sind, ob der jährliche Zahnarzt-Check bereits absolviert wurde. Gern nehmen wir Sie auch in unser kostenloses Recall-System auf. Damit laden wir Sie automatisch zur nächsten Kontrolluntersuchung ein.
Zahn-Zusatzversicherungen
Zahnzusatzversicherungen bieten die Möglichkeit, den Eigenanteil zu minimieren oder ihn ganz zu vermeiden. Bitte kontaktieren Sie unbedingt frühzeitig, das heißt lange vor einem geplanten Zahnersatz, einen Versicherer. Von ihm erfahren Sie alle relevanten Einzelheiten. Weil wir Zahnärzte und keine Versicherungsagenten sind, tun wir uns schwer, Versicherungen bzw. Versicherungsmakler zu empfehlen. Für eine Vorabinformation könnte Ihnen vielleicht die Waizmann-Tabelle unter www.waizmanntabelle.de hilfreich sein. Hier können Sie sich Ihr eigenes Bild machen.
Ratenzahlung beim Zahnarzt – ja geht denn das?
Eigentlich nicht! Es gibt jedoch viele Situationen, die dazu führen können, dass beispielsweise auf einmal eine größere Rehabilitation des gesamten Gebisses erforderlich ist. Oder eine Amalgamsanierung ansteht. Natürlich möchte man keine halbherzige, sondern eine hochwertige und langfristige Lösung seines zahnmedizinischen Problems. Um sich einer angemessenen Therapie unterziehen zu können, sind manchmal finanzielle Mittel notwendig, die momentan als Gesamtsumme nicht zur Verfügung stehen.
Wir haben uns einen Partner an die Seite geholt, der sich speziell auf Zahnersatzfinanzierung spezialisiert hat. Ihre Rechnung enthält keine zusätzlichen Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren!
Da wir auch bei diesem Thema für Transparenz stehen, empfehlen wir Ihnen, sich schon einmal vorab zu informieren unter DZR GmbH.
Sollte es noch Fragen geben, helfen wir Ihnen natürlich gern weiter. Sprechen Sie uns an.
Zahnbehandlung in Etappen
Diese Behandlungsform ist nicht immer möglich. Aber es gibt durchaus Behandlungsfälle, bei denen es nicht nur aus finanzieller Sicht von Vorteil sein kann, Zahnbehandlungen in kleinere Etappen aufzuteilen. Bitte fragen Sie uns. Auch hier sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.
Auslandszahnersatz – für unsere preisbewussten Patienten
Ihre Versorgung mit Zahnersatz soll kostengünstig, aber nicht billig sein! Deswegen werden wir Sie auf jeden Fall intensiv beraten, in welchen Fällen Auslandszahnersatz für Sie sinnvoll sein könnte. Die Höhe des Krankenkassenzuschusses ändert sich nicht. Sparen können Sie beim Eigenanteil. Wir kooperieren mit den Dentallaboren Audentic AG und MDH AG, die mit deutschen Standards Teile im Ausland produzieren lassen und seit Jahren Marktführer für Auslandszahnersatz sind.
Weiteres Sparpotenzial des im Ausland gefertigten Zahnersatzes liegt im Verzicht auf hochgoldhaltige Legierungen (der Goldpreis ist international)!
Härtefallregelung
Vor einigen Jahren wurden für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung Festzuschüsse eingeführt, die fast alle Zahnbefunde, die die Versorgung mit Zahnersatz auslösen, beinhalten. Diese Zahnbefunde mit wirtschaftlichem, notwendigen, zweckmäßigem und ausreichendem Zahnersatz zu versorgen, wurde als „Regelversorgung“ deklariert.
Da der Gesetzgeber bei der prothetischen Versorgung bewusst einen Eigenbehalt der Patienten eingeführt hat, wird diese Regelversorgung mit 50% bezuschusst.
Damit sich auch Patienten mit einem geringen Einkommen mit Zahnprothesen, Kronen oder sogar mit festen Brücken versorgen lassen können, wurde die sogenannte „Härtefallregelung“ eingeführt. Diese führt zu einer doppelten Bezuschussung und das bedeutet wiederum den Wegfall des Eigenanteils bei Zahnersatzherstellung in Regelversorgung. Sie bezahlen also keinen Euro extra!
Wir erstellen Ihnen gern einen sogenannten Heil-und Kostenplan, mit dem Sie sich persönlich bei Ihrer Krankenkasse vorstellen können, um sich dort beraten zu lassen.
Gleitender Härtefall
In vielen Fällen wird jedoch Ihr Bruttoeinkommen diese Grenze überschreiten, wenn auch vielleicht nur gering! Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung geschaffen, die für Sie sehr interessant sein könnte.
Im Zweifelsfall beraten wir Sie gern! Rufen Sie uns einfach an.